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Aktuelles zu Corona

 

 

Abstand!

17.8.2022

Wie erfolgt der Schulbetrieb zu Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023?

Es gilt grundsätzlich die Präsenzpflicht.

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen können sich in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis zum Ende der ersten Schulwoche schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zu den Herbstferien (21.10.2022) – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.

Es gilt keine 3G-Regel für schulexterne Personen (z.B. Eltern).

Ferner gilt auch keine Maskenpflicht an den Schulen. Selbstverständlich kann allerdings weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.

(17. August 2022)

 

 

5.5.2022

4.5.2022 Senatsinfo

 

22.4.2022 - Senat

Es gilt die Präsenzpflicht. Die Testpflicht ist Voraussetzung für die Teilnahme am Schulunterricht und an weiteren schulischen Angeboten. Sofern eine Schülerin/ein Schüler die Testpflicht nicht erfüllt, darf sie/er nicht am Unterricht teilnehmen und es liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor, das auf dem Zeugnis vermerkt wird.

Mit der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ist seit dem 1. April die Maskenpflicht in allen Schulen und Jahrgangsstufen weggefallen. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aber weiterhin dringend empfohlen, eine Medizinische Maske zu tragen. Die Testpflicht bleibt bestehen und gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

 

Testpflicht:

25.4.-29.4.2022 täglich

2.5.-6.5.2022 3x wöchentlich

ab 9.5.2022 2x wöchentlich + 1x freiwillig

 
 
10.3.2022
Musterhygieneplan 9.3.2022
 
11.2.2022

Musterhygieneplan Januar 2022

Elternbrief Januar 2022

 
24.1.2022

Was gilt aktuell an den Berliner Schulen?

Die Präsenzpflicht wird aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens temporär vom 25. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Eltern haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten. Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.

Testpflicht

An den Berliner Schulen müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal drei Mal pro Woche testen. Lerngruppen, in denen es zu mindestens zwei positiven Schnelltestergebnissen an einem Tag gekommen ist, werden eine Woche lang täglich getestet. Die angepasste Testfrequenz gilt jeweils auch für das schulische Personal, das in den betroffenen Lerngruppen zum Einsatz gekommen ist.

Von der Testpflicht ausgenommen sind
  • Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesene Personen, die ein mehr als drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Diese Personen können jedoch jederzeit freiwillig an den Testungen in der Schule teilnehmen. Wir empfehlen dies ausdrücklich.

 

14.1.2022

Grafik Isolation und Quarantäne 14.Januar 2022

 
28.10.2021

Musterhygieneplan 27.10.

 
23.12.2021

Musterhygieneplan 23.12.2021

 

4.10.2021

Musterhygieneplan 4.10.2021

 
23.6.2021

Elternbrief Impfen

 
20.4.2021

Elternbrief Testen

SIBUZ Selbsttest

 

16.3.2021

neuer Musterhygieneplan ab 15.3.2021

 

4.3.2021

Schule ab 9.3.2021

Elternabfrage Notbetreuung ab 9.3.2021

Essenplan ab 9.3.2021

 
26.2.2021
 
Liebe Eltern,

wie bereits angekündigt müssen wir in diesem Schuljahr coronabedingt  auf sämtliche Veranstaltungen verzichten.
Auch der geplante Studientag am Freitag, den 05.03.2021 findet nicht statt.
Die Schule bleibt an diesem Tag für den Wechselunterricht und die Notbetreuung geöffnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit herzlichen Grüßen
M. Wlodarska

Schulleiterin

 

Wiederaufnahme nach Lockdown 18.2.2021

 

 

21.1.2021

Elternbrief ab 25.1.2021

Abfrage Notbetreuung

Info Elternbeiträge

Musterhygieneplan ab 11.1.2021

 
14.12.2020

Elternbrief vor und nach Weihnachten

Abfrage Notbetreuung

 

 
12.12.2020

Liste systemrelevante Berufe

Erklärung der Eltern systemrel. Berufe - Notbetreuung

Präsenzfreie Unterrichtszeit nach den Ferien – Notbetreuung in Primarstufe wird eingerichtet

Pressemitteilung vom 11.12.2020

Wie bereits angekündigt müssen Regelungen getroffen werden, um die weiterhin deutlich zu hohen Covid-19-Infektionszahlen in Berlin einzudämmen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien hat auch nach Abstimmung mit den Schulleitungsverbänden entschieden, dass es in diesem Zusammenhang keine Verlängerung der Weihnachtsferien, sondern schulisch angeleitetes Lernen zu Hause geben wird. Es findet von 4. Januar bis 8. Januar 2021 ausschließlich präsenzfreier Distanzunterricht als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause statt.
Alle schulischen Dienstkräfte sind daher ab dem 4. Januar 2021 im Dienst. Über den konkreten Einsatz entscheidet die Schulleitung.

In der Woche vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 gelten die folgenden Regelungen:
Für die Primarstufe gilt:
Alle Schulen wechseln vollständig und verbindlich für diese Woche in das seit vielen Monaten konzeptionell vorbereitete schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Dabei kann es sich um analoge und digitale Formen handeln. Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieser Woche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder von schulischem pädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden.

Notbetreuung und Lernbegleitung in der Primarstufe:
In der Zeit vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 findet nur Notbetreuung statt, um die sozialen Kontakte zur Infektionsvermeidung so gering wie möglich zu halten und Eltern in systemrelevanten Berufen eine qualitätsvolle Betreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung in höherem Umfang täglich in Anspruch nehmen. In der Elternschaft wird eine Abfrage durchgeführt, wie viele Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

 
11.12.2020
Unsere Schule ist laut Stufenplan weiterhin in Stufe ROT.
 
4.12.2020
Unsere Schule ist laut Stufenplan ab 7.12.2020 in Stufe ROT.
 
 
27.11.2020

Unsere Schule ist laut Stufenplan ab 30.11.2020 in Stufe ORANGE.

Anbei ein verkürzter aktueller Stufenplan nur für Grundschulen.

Grundschule Stufenplan 20.11.2020

 

24.11.2020

Elternbrief Plan B

 

 
20.11.2020

Unsere Schule ist laut Stufenplan weiterhin in Stufe GELB, d.h. der Unterricht läuft normal weiter.

 
1.11.2020

Unsere Schule ist laut Stufenplan in Stufe GELB, d.h. ab 2.11.2020 läuft der Unterricht normal weiter.

Corona Stufenplan NEU

 

 

9.10.2020

Senat Elternbrief Oktober 1

Senat Elternbrief Oktober 2

Grafik Checkliste

 
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist? (Stand 3.9.2020)

 

Bitte beachten Sie folgende Grafiken:
Infografik zu krankem Kind

Infografik zu Corona

 

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und die Schule besuchen soll geben Sie bitte die ausgefüllte Selbsterklärung an den/die Klassenleiter*in:

Selbsterklärung Eltern
 
 
Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Unter besonderer Beachtung des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden.

Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden.

Der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann wieder stattfinden.

Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen wieder angeboten werden.

 

Was gilt bei Rückkehr aus einem Risikogebiet?

Personen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Rückkehr in das Land Berlin zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Zudem ist das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren. Bei Auftreten von Symptomen ist ebenfalls das Gesundheitsamt zu informieren. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht nur dann, wenn ein ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt daher, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren. Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden, sofern die Einstufung des Reiseziels als Risikogebiet bereits bei Antritt der Reise bestand.

Folgender Link führt zu einem Archiv, aus dem ersichtlich ist, wann welches Land als Risikogebiet eingestuft wurde: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen in ihren Entschuldigungsschreiben das Reiseziel und den Zeitpunkt des Reiseantritts angeben.

Seit dem 2. Juli 2020

Als Risikogebiet gelten gemäß der aktualisierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die Regionen innerhalb und außerhalb Deutschlands, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Unter www.berlin.de/corona finden Sie Informationen zu den geltenden Regelungen sowie die aktuelle Liste der inländischen Risikoregionen.

(Stand: 3. August 2020)

 
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Elternbrief unter AKTUELLES - WICHTIGE INFORMATIONEN.

 

 

 

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