Die Präsenzpflicht wird aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens temporär vom 25. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Eltern haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten. Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.
Testpflicht
An den Berliner Schulen müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal drei Mal pro Woche testen. Lerngruppen, in denen es zu mindestens zwei positiven Schnelltestergebnissen an einem Tag gekommen ist, werden eine Woche lang täglich getestet. Die angepasste Testfrequenz gilt jeweils auch für das schulische Personal, das in den betroffenen Lerngruppen zum Einsatz gekommen ist.
Von der Testpflicht ausgenommen sind
- Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
- Genesene Personen, die ein mehr als drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
- Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
Diese Personen können jedoch jederzeit freiwillig an den Testungen in der Schule teilnehmen. Wir empfehlen dies ausdrücklich.